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Familiennachzug

Deine Familie kommt zu dir

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen. Die einzelnen Regelungen zum Nachzug von ausländischen Familienangehörigen, die auch für den Nachzug von Lebenspartnern entsprechende Anwendung finden, sind im Aufenthaltsgesetz sehr detailliert festgelegt. Die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Familiennachzugs sind abhängig von der Art des Aufenthaltstitels und des zugrunde liegenden Zwecks des Aufenthalts des bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen.

Formulare

Folgende Formulare können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und anschließend entweder persönlich bei der zuständigen Stelle vorlegen oder per Post zusenden:

Antrag auf Nachzug von Familienangehörigen

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Abholvollmacht

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Datenschutzhinweise

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Neuigkeiten

Vier Hofer Schulklassen hatten die Möglichkeit, sich über Europa und europäische Geschichte zu informieren.

Auf diesem Foto ist ein Wahlbrief zu sehen

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Bis 7. Juni können Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

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Maria Thaler

Fachbereich Bürgeramt

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 0